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   VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02 und VerfGH 66 A/02   

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https://dejure.org/2002,13740
VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02 und VerfGH 66 A/02 (https://dejure.org/2002,13740)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.10.2002 - VerfGH 66/02 und VerfGH 66 A/02 (https://dejure.org/2002,13740)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - VerfGH 66/02 und VerfGH 66 A/02 (https://dejure.org/2002,13740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die Untersuchungshaftanstalt für Frauen verlegt

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Sonst sind Art. 1, 2, 104 GG, Art. 8, 15 Abs. 4 VvB verletzt (VerfGH, StV 93, 84 - keine U-Haft bei Lebensgefahr; NJW 01, 3181 - keine U-Haft für schwangere Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Neugeborenen aufgenommen werden kann; vgl. zum Untersuchungshaftvollzug auch: BVerfGE 19, 342; NJW 73, 1643; 76, 1311; 95, 1478; zum Anspruch von Transsexuellen aus Art. 1, 2 GG, auch ohne vorherige Anerkennung per Gesetz mit ihrer besonderen Problematik Berücksichtigung zu finden: BVerfG, NJW 79, 595).

    Nur ergänzend sei auf folgendes hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der dem Art. 7 VvB entsprechende Art. 2 Abs. 1 GG unter dem Aspekt des Schutzes der Privatsphäre dann verletzt sein kann, wenn der Briefkontakt eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit einem nahen Familienangehörigen unterbrochen wird (siehe BVerfGE 35, 35 , BVerfG, NJW 1995, S. 1477 f.).

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Sonst sind Art. 1, 2, 104 GG, Art. 8, 15 Abs. 4 VvB verletzt (VerfGH, StV 93, 84 - keine U-Haft bei Lebensgefahr; NJW 01, 3181 - keine U-Haft für schwangere Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Neugeborenen aufgenommen werden kann; vgl. zum Untersuchungshaftvollzug auch: BVerfGE 19, 342; NJW 73, 1643; 76, 1311; 95, 1478; zum Anspruch von Transsexuellen aus Art. 1, 2 GG, auch ohne vorherige Anerkennung per Gesetz mit ihrer besonderen Problematik Berücksichtigung zu finden: BVerfG, NJW 79, 595).

    Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Sonst sind Art. 1, 2, 104 GG, Art. 8, 15 Abs. 4 VvB verletzt (VerfGH, StV 93, 84 - keine U-Haft bei Lebensgefahr; NJW 01, 3181 - keine U-Haft für schwangere Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Neugeborenen aufgenommen werden kann; vgl. zum Untersuchungshaftvollzug auch: BVerfGE 19, 342; NJW 73, 1643; 76, 1311; 95, 1478; zum Anspruch von Transsexuellen aus Art. 1, 2 GG, auch ohne vorherige Anerkennung per Gesetz mit ihrer besonderen Problematik Berücksichtigung zu finden: BVerfG, NJW 79, 595).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 134/93

    Keine Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , st. Rspr.).
  • KG, 19.07.2002 - 1 AR 652/02

    Vollziehung der Untersuchungshaft gegen eine transsexuell geprägte Person

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    "festzustellen, dass die Senatsverwaltung für Justiz und der Beschluss des Kammergerichts vom 19.7.02, 1 AR 652/02 - 5 Ws 308/02, die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 8 Abs. 1 und 3, 15 Abs. 4 S. 1 VvB dadurch verletzten, dass dieser die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit verbüßen muss und nicht in die Untersuchungshaftanstalt für Frauen verlegt wird.".
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Dies gilt auch gegenüber einem Straftäter, der schwerwiegende Taten begangen hat (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 72, 105 ; 64, 261 ).
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    § 50 VerfGHG verlangt, daß die in einer Verfassungsbeschwerde vorgetragene ursächliche Verknüpfung zwischen dem Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar sein muß (siehe Beschluß vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
    Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93

    Unzulässigkeit von auf Verf BE Art 1 Abs 3, 12 Abs 1, 16 und 64 gestützten

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 40 A/96

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gerichtet auf Anberaumung einer

  • VerfGH Berlin, 20.04.2001 - VerfGH 42 A/01

    Erlas einer eA: Vorläufige gemeinsame Unterbringung von unter Mordanklage

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dabei genügt es nicht, ein solches Recht nur zu nennen und pauschal dessen Verletzung zu behaupten (Beschluss vom 31. Oktober 2002 - VerfGH 66/02, 66 A/02 - LVerfGE 13, 61 ).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dabei genügt es nicht, ein solches Recht nur zu nennen und pauschal dessen Verletzung zu behaupten(Beschluss vom 31. Oktober 2002 - VerfGH 66/02, 66 A/02).
  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    a) Das aus der in Art. 15 Abs. 4 VvB enthaltenen Rechtsweggarantie folgende Recht des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1996 - VerfGH 40 A/96 - LVerfGE 4, 76 , 31. Oktober 2002 - VerfGH 66/02, 66 A/02 - LVerfGE 13, 61 und 31. Januar 2003 - VerfGH 34/00 - LVerfGE 14, 19 ) ist nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

    Dabei genügt es nicht, ein solches Recht nur zu nennen und pauschal dessen Verletzung zu behaupten (Beschluss vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 66/02, 66 A/02 - LVerfGE 13, 61 ).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Dabei genügt es nicht, ein solches Recht nur zu nennen und pauschal dessen Verletzung zu behaupten (Beschluss vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 66/02, 66 A/02 - LVerfGE 13, 61 ).
  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 20/00
    Das wäre dann der Fall, wenn er durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt eines Verfahrens gemacht worden wäre bzw. wenn eine willkürliche Mißachtung seiner Würde als Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, gegeben wäre (siehe Beschluß vom 31. Oktober 2002 - VerfGH 66/02, 66A/02 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts).
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